Die Stadtbibliothek in Kostelec n. O. ist eine öffentliche Bibliothek. Ihr Gründer und übergeordnetes Organ ist die Stadt Kostelec n. O. Ein Bürger der Tschechischen Republik kann sich auf der Grundlage eines gültigen Personalausweises im Sinne des Gesetzes Nr. 257/2001 Slg. Das Bibliotheksgesetz registrieren lassen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Bibliothek und dem Antragsteller wird hergestellt, sobald die Bibliothek einen Vertrag mit dem Antragsteller über die Erbringung von Dienstleistungen abschließt. Der Vertrag wird durch gegenseitige Unterzeichnung des Antrags des Lesers geschlossen. Nach Unterzeichnung des Antrags und Zahlung der Registrierungsgebühr stellt die Bibliothek dem Antragsteller eine Leserkarte aus. In diesem Moment wird der Antragsteller ein registrierter Leser und erwirbt die Rechte und Pflichten des Lesers.
Um einen Leser unter 15 Jahren zu registrieren, müssen auf dem Antrag die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Nutzers und die grundlegenden Identifikationsdaten des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.